Knoten

Kostenübernahme

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich PatientInnen
in meiner Privatpraxis. Eine Abrechnung ist möglich mit privaten Krankenkassen, den Beihilfen, Selbstzahlern und im Rahmen der Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nur in Sonderfällen möglich (siehe unten)

Zwar bin ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert, jedoch nicht
zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zugelassen, verfüge also nicht über einen s.g. Kassensitz.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Hier gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die die Übernahme von psychotherapeutischen Sitzungen in unterschiedlichem Maße abdecken. Vor Beginn der Psychotherapie ist es daher ratsam, dass Sie sich über die Bedingungen ihres Versicherungsanbieters informieren. Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst übernehmen. Die Grundlage für mein Honorar ist die Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung

Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche ist eine Abrechnung mit einer Sondergenehmigung der Krankenkasse im Rahmen der Kostenerstattung unter bestimmten Umständen möglich. Dabei stelle ich Ihnen die therapeutischen Sitzungen wie bei einem Privatversicherten in Rechnung und Sie reichen diese dann nachträglich bei der Kasse ein.
Ein rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht NUR unter bestimmten Voraussetzungen
und wenn die Krankenkasse dem Verfahren im Vorfeld schriftlich zugestimmt hat.
Grundlage für einen Antrag auf Kostenerstattung ist das Formular PTV11, dass Ihnen die Notwendigkeit einer zeitnahen Psychotherapie bescheinigt. Dieses wird Ihnen von einem ambulanten Psychotherapeuten mit Kassenzulassung im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde ausgestellt. Einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde erhalten sie unter der Nummer 116117. Sie müssen der Krankenkasse zudem anhand eines Anruf-/Kontaktprotokolls darlegen, dass ihre aktive Suche nach einem Psychotherapieplatz bisher erfolglos war, also kein Platz bei Kolleginnen mit Abrechnungsgenehmigung zur Verfügung steht.
Bei Rückfragen nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt zu mir auf.